[ Auszug: (1) Der Datenbankhersteller hat das ausschließliche Recht, die Datenbank
insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank
zu vervielf ... ]
[ Teil 1 Urheberrecht(UrhG) ] [ Teil 2 Verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme(UrhG) ] [ Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen(UrhG) ]
[ UrhG Begriffsbestimmungen ] [ UrhG Rechte des Datenbankherstellers ] [ UrhG Schranken des Rechts des Datenbankherstellers ] [ UrhG Dauer der Rechte ] [ UrhG Verträge über die Benutzung einer Datenbank ]